Hinweise zur Vorbeugung von Krankheiten / Covid-19

- Ich verbringe generell so viel Zeit wie möglich mit den Kindern draußen, um den nahen Kontakt überschaubar zu halten.

- Im Haus bewegen wir uns nur im Erdgeschoss und vermeiden möglichst den Kontakt zu anderen Familienmitgliedern.

- Verwendetes Spielzeug ist desinfizierbar - eigenes Spielzeug mitzubringen ist zu vermeiden.

- Während der Betreuung möchte ich möglichst auf Nuckel und den somit möglichen Tausch verzichten. Nuckel beim Mittagsschlaf verteile ich jedem Kind persönlich.

- Um Kontakt zu Erwachsenen zu minimieren, nehme ich die Tageskinder an der Haustür in Empfang und gebe sie dort zur Abholzeit auch wieder ab. Zudem ist es sinnvoll und gewünscht, dass nur ein Erwachsener (am besten immer der selbe) das Kind bringt. Geschwisterkinder sollen in gebührendem Abstand zur Haustür warten.


Der Empfehlung des Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) folgend, sind die Erwachsenen angehalten, eine Schutzmaske in der Bring- und Abholsituation zu tragen – jüngere Kinder sind davon ausgeschlossen. 


Umgang mit Krankheitssymptomen

(Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen):

„Generell gilt: Kranke Kinder gehören nicht in die Kita oder in die Kindertagespflegestelle! Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern, der Einrichtung oder der Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich an die Eltern appelliert, ihre Kinder zum Schutz der Beschäftigten, der Kindertagespflegepersonen und der anderen Kinder in diesem Fall nicht in die Betreuung zu bringen. Vor diesem Hintergrund gilt weiterhin, dass die Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson die Betreuung ablehnen kann, solange ein Kind aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt, die eine verantwortungsvolle Betreuung ausschließen. Bei Schnupfen ohne weitere Krankheitsanzeichen sollten die Kinder für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder betreut werden.
Ferner dürfen Kinder nicht betreut werden, wenn Elternteile bzw. andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Krankheitssymptome von COVID-19 (insbesondere Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, Halsschmerzen) aufweisen. Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich. Eine Betreuung ist auch ausgeschlossen, wenn die Kinder, Elternteile oder andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Kontakt mit Personen hatten, die akut mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Die Leitung der Kindertageseinrichtung bzw. die Kindertagespflegeperson hat die Betreuung eines Kindes zurückzuweisen, wenn die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind.“