Als Tagespflegeperson orientiere ich mich an Ihren Bedürfnissen als Eltern und bin auf Ihre Zusammenarbeit, Ihre Informationen und Kooperation angewiesen, um das Tageskind in seiner Entwicklung unterstützen und fördern zu können. Sicherheit und Geborgenheit kann sich beim Tageskind nur entwickeln wenn es spürt, dass sich seine Bezugspersonen gegenseitig wertschätzen und akzeptieren. Während der Bring- oder Abholzeiten bietet sich die beste Gelegenheit zum Elternaustausch über die Entwicklung, Fortschritte, ggf. Probleme, Besonderheiten oder Auffälligkeiten der Kinder.
- Persönliche Eignungsbestätigung durch das Jugenamt Monheim
- Geprüfte Eignung nach zertifizierter Qualifizierungsmaßnahme des DJI Curriculum
- Erste Hilfe am Kind-Kursus (alle zwei Jahre)
- Kinderschutzfortbildungen (alle zwei Jahre)
- Fort- und Weiterbildungsbereitschaft
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitsbescheinigung
Ich habe als Kindertagespflegeperson den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Fachberatung im Jugendamt der Stadt Monheim am Rhein) unter datenschutzrechtlich konformen Regeln über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind (siehe § 43 Absatz 3 Satz 5 SGB VIII).
Dadurch können Eltern ebenso wie die Kindertagespflegeperson bei Bedarf zeitnah ein extra anberaumtes Gespräch erwirken, sofern sich eine der beiden Seiten Sorgen über die Entwicklung eines Kindes macht. An diesem Gespräch nehmen gegebenenfalls eine Fachberaterin bzw. ein Fachberater teil.
Verfahren zur Erfassung und Fördererkennung der kindlichen Sprachkompetenz
Tagespfleger beobachten, um bewusst die Entwicklung von jedem einzelnen Tageskind in gleichmäßigen Zeitabständen zu reflektieren und festzuhalten. Die Dokumentation dient der pädagogischen Arbeit und gibt bewusst jedem Tageskind eine besondere Aufmerksamkeit. Die Bildungsdokumentation in der Kindertagespflege basiert auf den Bildungsbereichen Sprache & Kommunikation, Soziale & emotionale Kompetenz, Natur & kulturelle Umwelt und Bewegung & Motorik.
Eltern müssen frühzeitig, etwa 6 Monate vorher, einen Antrag beim Jugendamt stellen und ein persönliches Vermittlungsgespräch vereinbaren, um Kindertagespflege in Anspruch nehmen zu können.
Ab dem 1. Lebensjahr besteht ein rechtlicher Anspruch auf Kinderbetreuung, der sich nach dem zu bewilligenden Stundenumfang des Elternbedarfs richtet. Ohne Nachweise können hier mit der Angabe von Gründen 35 Std./Woche bewilligt werden. Darüber hinaus gehende Betreuungszeiten und/oder ein Betreuungsbedarf vor dem 1. Lebensjahr sind per Arbeitsnachweis/Schulbescheinigung o.ä. nachzuweisen. Die Bezuschussung der Betreuungskosten kann nicht rückwirkend, sondern erst zum Tag des Antragseingangs erfolgen.
Es ist gesetzlich geregelt, dass die zu betreuenden Tageskinder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Damit sind Kinder in der Tagespflege den Kindern in Kindertagesstätten rechtlich gleichgestellt. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Tagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege nachweisen kann und die Betreuung dem Jugendamt bekannt ist. <weitere Infos der Stadt Monheim>
Zur Prüfung Ihres Antrages benötigt das Jugendamt folgende Unterlagen:
- Antrag mit Unterschriften im Original inkl. tatsächlicher Betreuungszeiten (den Antrag finden Sie unter: https://monheim.de/kinder-jugend/kindertagespflege)
- Kopie der vorbehaltlich vereinbarten Betreuungszeiten im Vertrag
- Beschäftigungszeitennachweis Mutter,
aus dem die tatsächlichen Arbeitszeiten hervorgehen, insofern Betreuung über 25 Wochenstunden und/oder außerhalb der Kernzeit 8-18 Uhr gewünscht wird (Vordruck auf Anfrage beim Jugendamt)
- Beschäftigungszeitennachweis Vater, aus dem die tatsächlichen Arbeitszeiten hervorgehen, insofern Betreuung über 25 Wochenstunden und/oder außerhalb der Kernzeit 8-18 Uhr gewünscht wird (Vordruck auf Anfrage beim Jugendamt)
- Zusätzlich müssen Sie für Ihr Kind eine Registrierung im Online-Platzvergabesystem KIWAN für die entsprechende Einrichtung „Kontaktstelle Kindertagespflege“ vornehmen: https://kitaplatz.monheim.de/
Erst nach erfolgter Online-Registrierung, Vorliegen aller benötigten Unterlagen sowie der Platzkapazitätsprüfung der Tagespflegeperson, kann Ihr Antrag bearbeitet werden.
Um unseren Tagesablauf möglichst reibungsarm gestalten zu können, dürfen einige grundsätzliche Dinge bei mir vor Ort nicht fehlen:
Wechselwäsche (mindestens einen kompletten Satz passend zur Jahreszeit)
Regenkleidung (Matschhose und -jacke und Gummistiefel für den Spielplatz, Gartenschuhe)
Hygieneartikel (SONNENCREME, WUNDSCHUTZCREME, WINDELN, FEUCHTTÜCHER, ZAHNBÜRSTE, ZAHNPASTA, etc…)
Stoppersocken
Fahrradhelm
Kuscheltier, -kissen, -tuch...
Merkliste Winter/Frühjahr/Herbst
3 Langarm-Bodies
3 Strumpfhosen
Stoppersocken, Socken, Pulli
Jogginghose
Straßenhose
Spielplatzhose
Buddelhose, Regenjacke, Gummistiefel, feste Schuhe (gerne mit Klettverschluss)
Mütze, Handschuhe
Merkliste Sommer
3 Kurzarm-Bodies
Stoppersocken, Socken, Pulli, T-Shirts
Jogginghose
Straßenhose
Spielplatzhose
Buddelhose, Regenjacke, Gummistiefel
Schirmmütze
Während des Besuches der Tageseinrichtung sind die Kinder über mich haftpflichtversichert und durch meine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes über die Landesunfallversicherung geschützt. <weitere Informationen des DGUV>
Kranke Kinder gehören in die Obhut Ihrer Eltern. Ich kann als Tagespflegeperson den besonderen Ansprüchen des Kindes in diesem Fall nicht gerecht werden. Ferner besteht die Gefahr andere Kinder der Gruppe, mich und auch meine Familie anzustecken. Sollte ein Kind während meiner Pflege erkranken, rufe ich Sie umgehend an und bitte das Kind in die elterliche Versorgung abzuholen.
Medikamentengabe: Nur wenn es medizinisch unvermeidlich ist, dass das Kind Medikamente erhält, und die Eltern zeitlich die Verabreichung nicht selbst übernehmen können, darf ich als Tagespflegeperson diese Aufgabe übernehmen.
Soll die Tagespflegeperson dem Kind Medikamente geben, muss ihr hierfür eine aktuelle schriftliche Verordnung des behandelnden (Kinder-)Arztes vorliegen. Diese muss eindeutige Formulierungen zur Dosierung, Lagerung und Dauer der Einnahme enthalten. Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten ihr eine schriftliche Einverständniserklärung vorlegen. Eine genaue Dosierungsanleitung sowie besondere Hinweise zur Gabe, Lagerung oder Zubereitung des Medikamentes ist auf der Verordnung zu vermerken. Ebenso sollte die Dauer der Medikamentengabe festgelegt sein.
Meine Betreuungszeiten: Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Feiertage sind ausgeschlossen
Meine Schließungszeiten: 2 Wochen in den Sommerferien, 1 Woche in den Osterferien, 1 Woche in den Herbstferien sowie zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr. Die genauen Termine teile ich frühzeitig mit.
Krankheitszeiten: Sollte ich erkranken, kann die Tagespflege nicht stattfinden. Ich empfehle für diesen Fall eine Ersatzbetreuungsmöglichkeit in der Hinterhand zu haben, die Ihrem Kind gut bekannt und vertraut ist und auch spontan zur Verfügung steht. Eine Ersatzbetreuung während Schließzeiten und Krankheit kann von meiner Seite nicht gewährleistet werden. Weden Sie sich in diesem Fall an die Fachberatung.